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Prüffristen für Anlagen und Betriebsmittel

Richtwerte, wie oft elektrische Anlagen, Geräte und Schutzeinrichtungen im Betrieb geprüft werden.

Anlage oder BetriebsmittelRichtwertWer prüft
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel4 JahreElektrofachkraft
Anlagen in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art1 JahrElektrofachkraft
Schutzmaßnahmen mit RCD in nichtstationären Anlagen1 MonatElektrofachkraft oder unterwiesene Person mit Prüfgerät
RCD in stationären Anlagen, Prüftaste6 MonateBenutzer
RCD in nichtstationären Anlagen, PrüftastearbeitstäglichBenutzer
Ortsveränderliche Betriebsmittel, allgemein6 Monate; bei Fehlerquote unter 2 % bis 1 JahrElektrofachkraft oder unterwiesene Person
Ortsveränderliche Betriebsmittel in Büros und ähnlicher Umgebungbis 2 JahreElektrofachkraft oder unterwiesene Person
Ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen3 MonateElektrofachkraft oder unterwiesene Person
Isolierende Schutzhandschuhevor jeder Benutzung auf Mängel; 6 Monate IsolationsprüfungBenutzer, Prüfstelle
Seit der Betriebssicherheitsverordnung legt der Unternehmer die Fristen in der Gefährdungsbeurteilung fest; die Tabellenwerte der DGUV Vorschrift 3 gelten als bewährte Richtwerte. Wohnungen und private Haushalte haben keine gesetzliche Prüffrist, ein E-Check alle vier Jahre ist dort eine Empfehlung.

Quelle: DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen Tabellen 1A bis 1C, und BetrSichV, sinngemäß, Stand 2005/2021. Richtwerte für die Praxis, maßgeblich sind die gültigen Normen und Herstellerangaben.

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