Prüffristen für Anlagen und Betriebsmittel
Richtwerte, wie oft elektrische Anlagen, Geräte und Schutzeinrichtungen im Betrieb geprüft werden.
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| Anlage oder Betriebsmittel | Richtwert | Wer prüft |
|---|---|---|
| Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | Elektrofachkraft |
| Anlagen in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art | 1 Jahr | Elektrofachkraft |
| Schutzmaßnahmen mit RCD in nichtstationären Anlagen | 1 Monat | Elektrofachkraft oder unterwiesene Person mit Prüfgerät |
| RCD in stationären Anlagen, Prüftaste | 6 Monate | Benutzer |
| RCD in nichtstationären Anlagen, Prüftaste | arbeitstäglich | Benutzer |
| Ortsveränderliche Betriebsmittel, allgemein | 6 Monate; bei Fehlerquote unter 2 % bis 1 Jahr | Elektrofachkraft oder unterwiesene Person |
| Ortsveränderliche Betriebsmittel in Büros und ähnlicher Umgebung | bis 2 Jahre | Elektrofachkraft oder unterwiesene Person |
| Ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen | 3 Monate | Elektrofachkraft oder unterwiesene Person |
| Isolierende Schutzhandschuhe | vor jeder Benutzung auf Mängel; 6 Monate Isolationsprüfung | Benutzer, Prüfstelle |
Seit der Betriebssicherheitsverordnung legt der Unternehmer die Fristen in der Gefährdungsbeurteilung fest; die Tabellenwerte der DGUV Vorschrift 3 gelten als bewährte Richtwerte. Wohnungen und private Haushalte haben keine gesetzliche Prüffrist, ein E-Check alle vier Jahre ist dort eine Empfehlung.
Quelle: DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen Tabellen 1A bis 1C, und BetrSichV, sinngemäß, Stand 2005/2021. Richtwerte für die Praxis, maßgeblich sind die gültigen Normen und Herstellerangaben.