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Dämmung von Rohrleitungen

Mindestdicken der Dämmung für Heizungs- und Warmwasserleitungen nach GEG und für Kaltwasser gegen Tauwasser und Erwärmung.

LeitungLageMindestdicke der Dämmung (λ = 0,035 W/(m·K))
Heizung und Warmwasser, Innendurchmesser bis 22 mmallgemein20 mm
Heizung und Warmwasser, Innendurchmesser über 22 bis 35 mmallgemein30 mm
Heizung und Warmwasser, Innendurchmesser über 35 bis 100 mmallgemeingleich dem Innendurchmesser
Heizung und Warmwasser, Innendurchmesser über 100 mmallgemein100 mm
Heizung und Warmwasser wie obenin Wand- und Deckendurchbrüchen, an Kreuzungen, Verbindungen, Verteilerndie Hälfte der obigen Werte
Heizung zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzerin Bauteilendie Hälfte der obigen Werte
Heizung und Warmwasser im Fußbodenaufbauzwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer6 mm
Kälteverteilung und Kaltwasser von Raumlufttechnikallgemein6 mm
Trinkwasser kaltfrei verlegt in nicht beheiztem Raum4 mm (Tauwasserschutz)
Trinkwasser kaltfrei verlegt in beheiztem Raum9 mm
Trinkwasser kaltim Kanal oder Schacht neben warmgehenden Leitungen13 mm
Trinkwasser kaltim Mauerschlitz oder auf Rohdecke ohne warme Leitungen daneben4 mm
Für andere Wärmeleitfähigkeiten rechnet man die Dicke um, damit die Dämmwirkung gleich bleibt. Leitungen in beheizten Räumen eines Nutzers, deren Wärmeabgabe durch frei liegende Absperreinrichtungen beeinflusst werden kann, sind ausgenommen. Bei Kaltwasser geht es um Tauwasser und um die Erwärmung über 25 °C, nicht um Energie.

Quelle: GEG 2024 Anlage 8 (Wärmedämmung von Rohrleitungen) und DIN 1988-200 (2012), sinngemäß. Richtwerte für die Praxis, maßgeblich sind die gültigen Normen und Herstellerangaben.

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